Die Berücksichtigung von Nachteilen, die einem Ehegatten aus einer verfrühten Scheidungsantragstellung erwachsen, kann nur im Versorgungsausgleich erfolgen.
Eine Mehrfachbeanspruchung des Kfz-Freibetrags ist auch dann nicht möglich, wenn mehrere erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nur einen gemeinsamen Wagen haben.
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