Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil die Gefahr besteht, dass er sich auf Grund einer psychischen Krankheit selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder, wenn eine Untersuchung des Gesundheitszustands zur Abwendung eines gesundheitlichen Schadens erforderlich ist und eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist und die Maßnahme ohne die Unterbringung nicht durchgeführt werden kann.
Ein Elternteil hat keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn er Arbeitslosengeld II bezieht und der andere Elternteil im EU-Ausland erwerbstätig ist und dort auch Kindergeld bezieht.
Ein Betreuer ist ein gesetzlicher Vertreter eines Volljährigen, der für seine eigenen Angelegenheiten nicht oder nicht ausreichend sorgen kann und damit einer Betreuung bedarf.
Die Aufgabe eines Mediators ist es, ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes zu leiten, ohne eine rechtliche Beurteilung der Sachlage vorzunehmen.
Entscheidet das Familiengericht rechtskräftig über den Versorgungsausgleich und leistet der Versorgungsträger innerhalb einer bisher bestehenden Leistungspflicht an die bisher berechtigte Person, so ist er für eine Übergangszeit gegenüber der nunmehr auch berechtigten Person von der Leistungspflicht befreit.
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